Nr.:349, 19. Oktober 2021, Pressemitteilung zur Einbestellung der Botschafter von 10 Ländern in das Außenministerium im Anschluss an eine gemeinsame Erklärung zu einem laufenden Gerichtsverfahren
Eine Gruppe von Botschaftern, die gestern Abend unter Verstoß gegen die diplomatischen Gewohnheiten eine gemeinsame Erklärung zu einem laufenden Gerichtsverfahren abgegeben haben, wurden heute Morgen in das Außenministerium einbestellt.
Den Botschaftern/Geschäftsträgern dieser Länder wurde mitgeteilt, dass die über die sozialen Medien verbreitete unverschämte Erklärung zu einem Gerichtsverfahren, das von einer unabhängigen Justiz durchgeführt wird, inakzeptabel ist, dass die Erklärung, mit der versucht wird, Gerichtsverfahren zu politisieren und Druck auf die türkische Justiz auszuüben, zurückgewiesen wird, und dass die Erklärung auch gegen die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Unabhängigkeit der Justiz verstößt, die angeblich von den Botschaftern verteidigt wird.
Es wurde betont, dass die Türkei gemäß unserer Verfassung ein rechtsstaatliches, demokratisches Land ist, in dem die Menschenrechte respektiert werden, und es wurde daran erinnert, dass die türkische Justiz sich durch solche unverantwortlichen Äußerungen nicht beeinflussen lassen wird.
Es wurde darauf hingewiesen, dass diejenigen, die seit vielen Jahren die nicht umgesetzten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen einige Länder ignorieren, sich ausschließlich auf Fälle konzentrieren, die die Türkei betreffen, und ständig und hartnäckig versuchen, insbesondere das Urteil zu Osman Kavala auf der Tagesordnung zu halten. Dabei wurde unterstrichen, dass dies ein unaufrichtiges und mit zweierlei Maß gemessenes Vorgehen ist. Die Botschafter/Geschäftsträger wurden ermahnt, im Rahmen ihrer Verantwortung zu handeln, die sich aus ihren Pflichten gemäß dem Wiener Übereinkommen ergibt.
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