Nr.: 68, 6. März 2020, Pressemitteilung in Bezug auf die Erklärung des Rats für auswärtige Angelegenheiten der EU vom 6. März
Die Erklärung, die der Rat für auswärtige Angelegenheiten der EU auf seiner heutigen (6. März) außerordentlichen Tagung abgegeben hat, bestätigt, dass die EU immer noch nicht in der Lage ist, die außerordentliche Belastung, die sich aus den Herausforderungen im Bereich Migration und Sicherheit ergibt, mit denen die Türkei konfrontiert ist, sowie die Anstrengungen, die wir unternommen haben, zu begreifen.
Einem Land, das die größte Anzahl von Flüchtlingen in der Welt bestmöglich aufnimmt, vorzuwerfen, dass es die Migrationsfrage für politische Zwecke nutzt, ist ein neuestes Anzeichen der heuchlerischen Herangehensweise, der wir seit Jahren ausgesetzt sind. Die EU hat mit dieser Erklärung die Migrationsfrage selbst politisiert.
Es ist bedauerlich und bemerkenswert, dass die EU im Widerspruch zu ihren eigenen Grundsätzen und Werten handelt, indem sie Griechenland unterstützt, das gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte verstößt, und alle Arten von Misshandlungen für unschuldige Menschen, die an ihre Grenzen gelangen, als akzeptabel erachtet.
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten der EU unterlässt es, die Menschen, welche freiwillig als andere sichere Länder an die EU-Grenzen kommen und internationalen Schutz fordern, als "Flüchtlinge" zu bezeichnen, sondern verwendet stattdessen beharrlich den Begriff "Einwanderer" für diese Personen. Es ist nicht möglich, die Genfer Flüchtingskonvention von 1951 und den EU-Besitzstand durch Wortspiele zu ignorieren.
Die EU-Mitglieder, darunter auch Griechenland, sind verpflichtet, internationale Verpflichtungen zu erfüllen und Asylanträge von Migranten und Flüchtlingen anzunehmen. Dennoch hat Griechenland, welches von der EU unterstützt wird, unter Missachtung sowohl des Völkerrechts als auch des einschlägigen EU-Rechts erklärt, dass es die Annahme der Asylanträge aussetzt. Die EU hat mit ihrer letzten Erklärung die europäischen Werte beiseitegelegt und die Verletzung des Völkerrechts und des EU-Besitzstandes übersieht.
Dass Griechenland die Flüchtlinge unrechtmäßig behandelt, wurde auch von mehreren internationalen und nichtstaatlichen Organisationen, darunter die UNO und der UNO-Hochkommissar für Flüchtlinge, angekündigt. Wir rufen die EU und die EU-Institutionen dazu auf, die gemeinsamen europäischen Werte zu respektieren und den Gründungsvertrag der EU und den EU-Besitzstand einzuhalten.
Anstatt Appelle an die Türkei zu richten, sollte die EU zunächst die Erklärung vom 18. März in ihrer Gesamtheit umsetzen.
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