Mitteilung der Generaldirektion der Polizei über die Master- und Doktorandenprogramme für das Studienjahr 2013-2014
Aufnahme von Masterstudentinnen und –studenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden
Im Herbstsemester des Studienjahrs 2013/2014 werden im Rahmen des Master- und Doktorandenprogramms des Instituts für Sicherheitswissenschaften des Präsidiums der Polizeiakademie zusätzlich zu dem allgemeinen Kontingent für das Tages- und Abendprogramm auch ausländische Studierende, die sich persönlich hierfür bewerben, zu den Prüfungen für das Master- und Doktorandenprogramm zugelassen.
Bewerbungs- und Prüfungstermine für Masterstudentinnen und –studenten, Doktorandinnen und Doktoranden
Prüfungsrelevantes:
Die genauen Termine für die mündlichen Zulassungsgespräche werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die mündlichen Zulassungsgespräche beginnen um 09:00 Uhr. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs geprüft.
Bewerbungsfrist :12. - 23. August 2013
Daten der Zulassungsprüfungen :03. - 06. September 2013
Endgültige Einschreibung, Rückmeldung und
Kurswahl :16. - 20. September 2013
Semesterbeginn :30. September 2013
Bewerbungsanschrift:
Polis Akademisi Başkanlığı Güvenlik Bilimleri Enstitüsü
Necatibey Caddesi No 108, 06980 Anıttepe / Ankara
Telefonische Auskunft: +90-312-462 90 20
Institut für Sicherheitswissenschaften
Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Kandidatinnen und Kandidaten zum Master- und Doktorandenprogramm
Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Kandidatinnen und Kandidaten zum Masterprogramm
Bestehen des mündlichen Zulassungsgesprächs;
Für Kandidatinnen und Kandidaten mit ausländischer Hochschulbildung:
a) Dokument über die Anerkennung des Hochschulabschlusses durch den Hochschulrat (YÖK)
b) Mindestens 60 Punkte in der Türkisch-Befähigungsprüfung bei TÖMER (TÖMER Türkçe Yeterlilik Sınavı) oder 70 Punkte in der Prüfung der Polizeiakademie. Es sind diejenigen von dieser Voraussetzung ausgenommen, die ihre Mittelschulausbildung bzw. Hochschulausbildung in einer türkischsprachigen Einrichtung absolviert haben.
c) Im Rahmen der bilateralen Protokolle und Abkommen über die Zusammenarbeit können die teilnehmenden ausländischen Studentinnen und Studenten die sprachlichen Voraussetzungen innerhalb maximal eines Jahres bei TÖMER erwerben oder an der Polizeiakademie einen Türkisch-Vorbereitungskurs über die Dauer von einem Jahr besuchen.
Zulassungsbedingungen für ausländische Kandidatinnen und Kandidaten zum Doktorandenprogramm
Bestehen des mündlichen Zulassungsgesprächs;
Mastergrad und Masterarbeit;
Für Kandidatinnen und Kandidaten mit ausländischer Hochschulbildung:
a) Dokument über die Anerkennung des Hochschulabschlusses durch den Hochschulrat (YÖK)
b) Mindestens 60 Punkte in der Türkisch-Befähigungsprüfung bei TÖMER (TÖMER Türkçe Yeterlilik Sınavı) oder 70 Punkte in der Prüfung der Polizeiakademie. Es sind diejenigen von dieser Voraussetzung ausgenommen, die ihre Hochschulausbildung in einer türkischsprachigen Einrichtung absolviert haben.
c) Im Rahmen der bilateralen Protokolle und Abkommen über die Zusammenarbeit können die teilnehmenden ausländischen Studentinnen und Studenten die sprachlichen Voraussetzungen innerhalb maximal eines Jahres bei TÖMER erwerben oder an der Polizeiakademie einen Türkisch-Vorbereitungskurs über die Dauer von einem Jahr besuchen.
Von Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für in einer Fremdsprache abzuhaltende Programme bewerben, zu erfüllende Bedingungen und vorzulegende Dokumente
1) Zeugnis über den Hochschulabschluss;
2) 2 akademische Referenzschreiben;
3) Bewerbungsschreiben;
4) Lebenslauf;
5) Notenspiegel des Hochschulabschlusses;
6) Englisch-Befähigungszertifikat: Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Hochschulausbildung in einer nicht-englischsprachigen Einrichtung absolviert haben, müssen ausreichende Noten in Prüfungen wie der Sprachprüfung für Personal im Öffentlichen Dienst (Kamu Personeli Dil Sınavı, KPDS), dem Nachweis über Ausländische Sprachkenntnisse (Yabancı Dil Bilgisi Seviye Tespit Sınavı, YDS), Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder dem International English Language Testing System (IELTS) erlangen. Mindestnoten für die Bewerbung am Programm sind 75 Punkte bei KPDS, UDS oder YDS, 550 Punkte bei TOEFL oder 6 Punkte bei IELTS (oder gleichwertig);
7) Für Kandidatinnen und Kandidaten mit türkischer Staatsangehörigkeit mindestens 55 Punkte bei ALES (bei GRE 1100 Punkte);
8) Personalausweis, Reisepass oder deren beglaubigte Kopie;
9) Nachweis über die Zahlung von 50 TL an das hiesige Institut.
- Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen die Studierenden.
Liste der Länder, aus denen das Institut für Sicherheitswissenschaft Bewerbungen zum Master- und Doktorandenprogramm annimmt
Nr. |
Land |
Nr. |
Land |
1 |
Deutschland |
27 |
Kirgisien |
2 |
Albanien |
28 |
Türkische Republik Nordzypern |
3 |
Österreich |
29 |
Kosovo |
4 |
Aserbaidschan |
30 |
Kuwait |
5 |
Bahrain |
31 |
Ungarn |
6 |
Belgien |
32 |
Mazedonien |
7 |
Vereinigte Arabische Emirate |
33 |
Malediven |
8 |
Bosnien-Herzegowina |
34 |
Malaysia |
9 |
Brasilien |
35 |
Ägypten |
10 |
Bulgarien |
36 |
Mongolei |
11 |
Tschechien |
37 |
Norwegen |
12 |
Dänemark |
38 |
Polen |
13 |
Finnland |
39 |
Portugal |
14 |
Frankreich |
40 |
Rumänien |
15 |
Republik Korea |
41 |
Russische Föderation |
16 |
Georgien |
42 |
Sudan |
17 |
Kroatien |
43 |
Saudi-Arabien |
18 |
Indien |
44 |
Tadschikistan |
19 |
Niederlande |
45 |
Tansania |
20 |
Großbritannien |
46 |
Tunesien |
21 |
Spanien |
47 |
Turkmenistan |
22 |
Schweden |
48 |
Ukraine |
23 |
Schweiz |
49 |
Jordanien |
24 |
Italien |
50 |
Vietnam |
25 |
Katar |
51 |
Jemen |
26 |
Kasachstan |
Montag - Freitag
08:45 - 12:45 / 13:45 - 17:45
Feiertage 2024
01.01.2024 | Neujahr | |
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01.04.2024 | Ostermontag | |
10.04.2024 | 1. Tag Ramadanfest | |
01.05.2024 | Tag der Arbeit | |
09.05.2024 | Christi Himmelfahrt | |
20.05.2024 | Pfingstmontag | |
16.06.2024 | 1. Tag Opferfest | |
03.10.2024 | Tag der Deutschen Einheit | |
29.10.2024 | Tag der Republik | |
25.12.2024 | 1. Weihnachtstag | |
26.12.2024 | 2. Weihnachtstag |
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