Mitteilung der Generaldirektion der Polizei über die Master- und Doktorandenprogramme für das Studienjahr 2013-2014

Berlin Büyükelçiliği 30.07.2013

Aufnahme von Masterstudentinnen und –studenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden

Im Herbstsemester des Studienjahrs 2013/2014 werden im Rahmen des Master- und Doktorandenprogramms des Instituts für Sicherheitswissenschaften des Präsidiums der Polizeiakademie zusätzlich zu dem allgemeinen Kontingent für das Tages- und Abendprogramm auch ausländische Studierende, die sich persönlich hierfür bewerben, zu den Prüfungen für das Master- und Doktorandenprogramm zugelassen.

Bewerbungs- und Prüfungstermine für Masterstudentinnen und –studenten, Doktorandinnen und Doktoranden

Prüfungsrelevantes:

Die genauen Termine für die mündlichen Zulassungsgespräche werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die mündlichen Zulassungsgespräche beginnen um 09:00 Uhr. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs geprüft.

Bewerbungsfrist :12. - 23. August 2013

Daten der Zulassungsprüfungen :03. - 06. September 2013

Endgültige Einschreibung, Rückmeldung und

Kurswahl :16. - 20. September 2013

Semesterbeginn :30. September 2013

Bewerbungsanschrift:

Polis Akademisi Başkanlığı Güvenlik Bilimleri Enstitüsü

Necatibey Caddesi No 108, 06980 Anıttepe / Ankara

Telefonische Auskunft: +90-312-462 90 20

Institut für Sicherheitswissenschaften

Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Kandidatinnen und Kandidaten zum Master- und Doktorandenprogramm

Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Kandidatinnen und Kandidaten zum Masterprogramm

Bestehen des mündlichen Zulassungsgesprächs;

Für Kandidatinnen und Kandidaten mit ausländischer Hochschulbildung:

a) Dokument über die Anerkennung des Hochschulabschlusses durch den Hochschulrat (YÖK)

b) Mindestens 60 Punkte in der Türkisch-Befähigungsprüfung bei TÖMER (TÖMER Türkçe Yeterlilik Sınavı) oder 70 Punkte in der Prüfung der Polizeiakademie. Es sind diejenigen von dieser Voraussetzung ausgenommen, die ihre Mittelschulausbildung bzw. Hochschulausbildung in einer türkischsprachigen Einrichtung absolviert haben.

c) Im Rahmen der bilateralen Protokolle und Abkommen über die Zusammenarbeit können die teilnehmenden ausländischen Studentinnen und Studenten die sprachlichen Voraussetzungen innerhalb maximal eines Jahres bei TÖMER erwerben oder an der Polizeiakademie einen Türkisch-Vorbereitungskurs über die Dauer von einem Jahr besuchen.

Zulassungsbedingungen für ausländische Kandidatinnen und Kandidaten zum Doktorandenprogramm

Bestehen des mündlichen Zulassungsgesprächs;

Mastergrad und Masterarbeit;

Für Kandidatinnen und Kandidaten mit ausländischer Hochschulbildung:

a) Dokument über die Anerkennung des Hochschulabschlusses durch den Hochschulrat (YÖK)

b) Mindestens 60 Punkte in der Türkisch-Befähigungsprüfung bei TÖMER (TÖMER Türkçe Yeterlilik Sınavı) oder 70 Punkte in der Prüfung der Polizeiakademie. Es sind diejenigen von dieser Voraussetzung ausgenommen, die ihre Hochschulausbildung in einer türkischsprachigen Einrichtung absolviert haben.

c) Im Rahmen der bilateralen Protokolle und Abkommen über die Zusammenarbeit können die teilnehmenden ausländischen Studentinnen und Studenten die sprachlichen Voraussetzungen innerhalb maximal eines Jahres bei TÖMER erwerben oder an der Polizeiakademie einen Türkisch-Vorbereitungskurs über die Dauer von einem Jahr besuchen.

Von Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für in einer Fremdsprache abzuhaltende Programme bewerben, zu erfüllende Bedingungen und vorzulegende Dokumente

1) Zeugnis über den Hochschulabschluss;

2) 2 akademische Referenzschreiben;

3) Bewerbungsschreiben;

4) Lebenslauf;

5) Notenspiegel des Hochschulabschlusses;

6) Englisch-Befähigungszertifikat: Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Hochschulausbildung in einer nicht-englischsprachigen Einrichtung absolviert haben, müssen ausreichende Noten in Prüfungen wie der Sprachprüfung für Personal im Öffentlichen Dienst (Kamu Personeli Dil Sınavı, KPDS), dem Nachweis über Ausländische Sprachkenntnisse (Yabancı Dil Bilgisi Seviye Tespit Sınavı, YDS), Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder dem International English Language Testing System (IELTS) erlangen. Mindestnoten für die Bewerbung am Programm sind 75 Punkte bei KPDS, UDS oder YDS, 550 Punkte bei TOEFL oder 6 Punkte bei IELTS (oder gleichwertig);

7) Für Kandidatinnen und Kandidaten mit türkischer Staatsangehörigkeit mindestens 55 Punkte bei ALES (bei GRE 1100 Punkte);

8) Personalausweis, Reisepass oder deren beglaubigte Kopie;

9) Nachweis über die Zahlung von 50 TL an das hiesige Institut.

  • Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen die Studierenden.

Liste der Länder, aus denen das Institut für Sicherheitswissenschaft Bewerbungen zum Master- und Doktorandenprogramm annimmt

Nr.

Land

Nr.

Land

1

Deutschland

27

Kirgisien

2

Albanien

28

Türkische Republik Nordzypern

3

Österreich

29

Kosovo

4

Aserbaidschan

30

Kuwait

5

Bahrain

31

Ungarn

6

Belgien

32

Mazedonien

7

Vereinigte Arabische Emirate

33

Malediven

8

Bosnien-Herzegowina

34

Malaysia

9

Brasilien

35

Ägypten

10

Bulgarien

36

Mongolei

11

Tschechien

37

Norwegen

12

Dänemark

38

Polen

13

Finnland

39

Portugal

14

Frankreich

40

Rumänien

15

Republik Korea

41

Russische Föderation

16

Georgien

42

Sudan

17

Kroatien

43

Saudi-Arabien

18

Indien

44

Tadschikistan

19

Niederlande

45

Tansania

20

Großbritannien

46

Tunesien

21

Spanien

47

Turkmenistan

22

Schweden

48

Ukraine

23

Schweiz

49

Jordanien

24

Italien

50

Vietnam

25

Katar

51

Jemen

26

Kasachstan

Atatürk

Montag - Freitag

08:45 - 12:45 / 13:45 - 17:45

01.01.2024 Neujahr
08.03.2024 Internationaler Frauentag (Nur in Berlin)
29.03.2024 Karfreitag
01.04.2024 Ostermontag
10.04.2024 1. Tag Ramadanfest
01.05.2024 Tag der Arbeit
09.05.2024 Christi Himmelfahrt
20.05.2024 Pfingstmontag
16.06.2024 1. Tag Opferfest
03.10.2024 Tag der Deutschen Einheit
29.10.2024 Tag der Republik
25.12.2024 1. Weihnachtstag
26.12.2024 2. Weihnachtstag