Pressemitteilung des Außenministeriums der Republik Türkei

Berlin Büyükelçiliği 29.02.2012


        Der französische Verfassungsrat hat heute das Gesetz, das “die Leugnung gesetzlich anerkannter Völkermorde unter Strafe stellt” für verfassungswidrig erklärt und zurückgewiesen.   

        Das besagte Gesetz war ein einseitiger Vorstoß, der zum Ziel hatte, das Hinterfragen der armenischen Sichtweise in Bezug auf ein schmerzliches Kapitel der gemeinsamen Geschichte von Türken und Armeniern zu verbieten.   

        Die Zurückweisung des besagten Gesetzes seitens des Verfassungsrates betrachten wir als einen Schritt, der mit der Meinungs- und Forschungsfreiheit in Frankreich sowie den Grundlagen des internationalen Rechts vereinbar ist. Dies ist gleichzeitig ein Schritt gegen die politische Instrumentalisierung der Geschichte.   

        Es ist erfreulich, dass ein folgenschwerer Fehler seitens der höchsten juristischen Instanz Frankreichs korrigiert wurde.   

        Bei strittigen historischen Themen ist es angebracht, dass die Drittstaaten eine  unparteiische Haltung einnehmen und die betreffenden Seiten zum Dialog und zur Lösungsfindung ermutigen, anstatt sich unbedacht und voreingenommen in die Angelegenheit einzumischen.   

        Wir hoffen, dass Frankerich nunmehr eine konstruktive Haltung einnimmt, die die Erörterung der Differenzen zwischen der Türkei und Armenien bezüglich eines historischen Themas auf einer gerechten und wissenschaftlichen Grundlage ermöglicht. Zudem hoffen wir, dass Frankreich die bestehende Problematik nicht weiter vertieft, sondern Beiträge zu deren Lösung leistet. Eine derartige Haltung wird sicherlich dazu beitragen, die türkisch-französischen Beziehungen auf allen Ebenen in gebührender Weise weiter zu entwickeln.
  

Atatürk

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